| Beratung
bei Trennung und Scheidung wird Eltern im Kontext der Jugendhilfe
- unabhängig vom familienrechtlichen Status - mit dem Ziel angeboten,
dass sie im Interesse der Beziehungs-kontinuität der Kinder auch
nach einer Trennung bzw. Scheidung ihre Elternverantwortung gemeinsam
wahrnehmen. Die Eltern sollen im Rahmen der Beratung bei der Entwicklung
eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen
Sorge unterstützt werden.
Allein erziehende Mütter und Väter
haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung
der Personensorge.
Unverheiratete Mütter erhalten Beratung
und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche
auf Unterhalt. Eltern und Kinder werden im Hinblick auf die Ausübung
des Umgangsrechts beraten und einige SkF-Ortsvereine bieten begleiteten
Umgang an.
Ein Elternteil oder beide Eltern gemeinsam
können sich in der Vorscheidungsphase (Ambivalenzphase) an
die Beratungsdienste wenden, können Beratung und Unterstützung
in der eigentlichen Trennungsphase nachfragen oder auch Beratung
und Unterstützung nach Scheidung in Anspruch nehmen. Die Trennungs-
und Scheidungsberatung des SkF ist eingebunden in ein Beratungs-
und Hilfesystem, das Möglichkeiten zur Bewältigung von
Partnerschafts-/Ehekrisen ebenso anbieten will wie die bedarfsgerechte
Unterstützung allein Erziehender nach der Trennung bzw. Scheidung
und bei Wiederverheiratung.
Kontakt:
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