| Mutter-Kind-Einrichtungen
bieten Lebens- und Lernperspektiven für Schwangere und Mütter
in umfassenden Not- und Konfliktsituationen. Ausgehend von den komplexen
Problemlagen der Frauen und aufbauend auf ihre vorhandenen Kompetenzen
bietet der ganzheitliche Ansatz von Beratung und Betreuung den Bewohnerinnen
die Chance, ein kritisches Lebensergebnis (die ungeplante Schwangerschaft/Mutterschaft
und die Übernahme der Mutterrolle) positiv zu bewältigen.
Gemäß § 19 SGB VIII sollen
Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter
6 Jahren zu sorgen haben, in einer geeigneten Wohnform betreut werden,
wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung
dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung
des Kindes bedürfen.
Die sozialpädagogischen Unterstützungsangebote
der hauptamtlichen Fachkräfte in Mutter-Kind-Einrichtungen
umfassen:
die
Beratung, Unterstützung bzw. Betreuung von Schwangeren/Müttern
und
die Betreuung,
gezielte Förderung und den Schutz der Kinder.
"Die" typische Mutter-Kind-Einrichtung gibt es nicht.
Aufgrund unterschiedlicher geschichtlicher Entwicklungen, unterschiedlicher
räumlicher Voraussetzungen, unterschiedlicher Standorte und
Konzeptionen usw. hat jede Mutter-Kind-Einrichtung ihr eigenes "Gesicht".
Im Kontext gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen werden die Konzeptionen
der Einrichtungen den Problemlagen und Bedürfnissen der Frauen
in Not entsprechend kontinuierlich weiterentwickelt.
Hauptkriterien für die Unterscheidung
bzw. Kategorisierung der verschiedenen Einrichtungstypen sind:
die
Wohnform und
die Intensität
des Betreuungsangebotes.
Die Wohnformen unterscheiden sich grob darin, ob die Frauen mit
ihren Kindern in einem Gruppenverbund zusammenleben oder in eigenen
abgeschlossenen Appartements/Wohnungen mit ihren Kindern selbstständig
leben. Die Intensität der Beratung und Betreuung reicht von
alltagsstrukturierenden Hilfen, lebenspraktischer Anleitung und
24-stündiger Anwesenheit der MitarbeiterInnen in vollstationären
Einrichtungen bis hin zu ambulanten Leistungsangeboten (z. B. Beratungsgesprächen,
die nur ein- oder zweimal wöchentlich in der eigenen Wohnung
der Frau stattfinden).
Zielsetzung der Arbeit
Grundsätzliche Zielsetzung der Arbeit
ist die Entwicklung einer langfristigen eigenständigen Zukunftsperspektive
für die Mütter und ihre Kinder. In den meisten Fällen
geht es um die Entwicklung einer gemeinsamen Zukunftsperspektive.
Frauen, die sich bzgl. der weiteren Lebensplanung
mit oder ohne Kind noch nicht klar sind, erhalten Hilfen bei der
Entscheidungsfindung. Aufgrund der vielschichtigen Problemlagen
der Frauen wird in den Fällen, in denen deutlich wird, dass
sich keine stabile Mutter-Kind-Beziehung entwickelt oder die Mutter
aller Voraussicht nach auch langfristig nicht in der Lage sein wird,
die Versorgung und Erziehung des Kindes zu übernehmen, nach
Alternativen gesucht.
In einem individuellen Hilfeplan oder einer
Betreuungsvereinbarung (gemäß oder in Anlehnung an §
36 SGB VIII) werden die mit der Frau erarbeiteten Ziele der Arbeit
schriftlich festgehalten, regelmäßig überprüft
und weiterentwickelt. Dabei knüpfen die MitarbeiterInnen an
den Erfahrungen und Stärken der Frauen an.
Die Bewohnerinnen erhalten Hilfe zur
Überwindung individueller Probleme und erwerben Kompetenzen
zur Versorgung und Erziehung des Kindes, in der Haushaltsführung
und im Umgang mit Geld (Einteilung des Haushaltsgeldes, Geltendmachung
von Leistungsansprüchen, Schuldenregulierung etc.).
Kontakt:
|