Pränataldiagnostische
Verfahren (vorgeburtliche Untersuchungsverfahren) werden heute in
jeder Schwangerschaft angewendet (Ultraschall u.a.) um die normgerechte
Entwicklung des ungeborenen Kindes zu kontrollieren. Ferner können
frühzeitig Fehlentwicklungen erkannt werden um gegebenenfalls
(in wenigen Fällen) therapeutisch einzugreifen. Ziel ist eine
Gesundheitsgefährdung von Mutter oder Kind zu verhindern. Häufig
gibt es jedoch für diagnostizierte Fehlbildungen und Behinderungen
des Ungeborenen keine Therapien.
Dann sehen sich werdende Eltern vor die Frage gestellt sehen, welche
Entscheidungen sie im Falle einer diagnostizierten Behinderung ihres
Kindes treffen wollen und ob sie ihr Kind auch mit einer Behinderung
annehmen könnten.
Katholische Schwangerschaftsberatungsstellen
bieten im Rahmen vorgeburtlicher Diagnostik, ergänzend zur
ärztlichen Beratung eine eigenständige psychosoziale Beratung
zu Fragen vorgeburtlicher Untersuchungen und bei zu erwartender
Behinderung eines Kindes an.
Jede Frau und jeder Mann kann diese Beratung
unabhängig von Nationalität und Weltanschauung kostenlos
in Anspruch nehmen.
In der psychosozialen Beratung bekommen
Frauen und Paare im Gespräch mit einer qualifizierten Beraterin
Informationen und Aufklärung, Raum und Zeit, um sich mit den
persönlichen Fragen, Hoffnungen und Ängsten auseinander
setzen zu können, die mit einer möglichen Behinderung
des Kindes und den damit einhergehenden Folgen für Partnerschaft
und Familie entstehen könnten. Die Beratung soll dazu beitragen
eigene Stärken zu entdecken, einen eigenen Standpunkt zu angebotenen
Untersuchungen zu entwickeln, anstehende Entscheidungen auf der
Basis persönlicher Verantwortung zu treffen und den Betroffen
zu helfen, Unterstützungsmöglichkeiten in ihrem Umfeld
zu finden.
Beratungsanlässe können für
Frauen und Paare sein:
vor
der möglichen Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik,
um das persönliche Für und Wider abwägen
zu können, mögliche Konsequenzen zu thematisieren, sich
mit dem Thema "Behinderung" auseinander
setzen zu können und damit die Entscheidungskompetenz zu verbessern
(auch schon vor einer geplanten Schwangerschaft)
während
der Wartezeit auf Ergebnisse zur Entlastung und Auseinandersetzung
mit möglichen Konsequenzen eines auffälligen
Befundes
nach diagnostizierter
zu erwartender Behinderung des Kindes zur Entwicklung von Perspektiven
für die Betroffenen und Beratung im Schwangerschaftskonflikt,
wenn der Gedanke an einen Schwangerschafts-abbruch
im Raum steht
nach der
Entscheidung, ein Kind mit Behinderung auszutragen, zur persönlichen
Unterstützung bei der Annahme des Kindes
und der Entwicklung der Elternrolle
nach einem
Schwangerschaftsabbruch zur Begleitung in der Trauer und zur Unterstützung
bei der Neuorientierung im Leben
nach Fehl-
und Totgeburt zur Begleitung in der Trauer und Ermutigung für
die weitere Lebensplanung
Über das individuelle Beratungsgespräch
hinaus
vermitteln
Beraterinnen Kontakte (zu Hebammen, Selbsthilfegruppen, Frühfördestellen
u.a.) und materielle Hilfen (z. B. Haushaltshilfen,
finanzielle Hilfen)
beziehen
auf Wunsch den Partner oder Angehörige mit ein
bieten Hausbesuch
oder Klinikbesuche an
begleiten
Frauen und Paare auch längerfristig nach der Geburt des Kindes
oder nach einem Schwangerschaftsabbruch
Kontakt:
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