SkF Gesamtverein
1899
Inoffizielle Gründung des Vereins vom Guten Hirten durch Agnes Neuhaus (1854-1944)
1900
Offizielle Verbandsgründung am 19. Juni durch Agnes Neuhaus
1900
Gründung der Vereine vom Guten Hirten in Köln und Aachen am 8. Dezember
1901 / 1902
Änderung des Verbandsnamens in Katholischer Fürsorgeverein für Mädchen und Frauen
1903
Erneute Namensänderung in Katholischer Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder. Gleichzeitig Treffen der Vorsitzenden der bestehenden Vereine zu einem ersten Vereinstag, Konstitution als Verband (als loser Zusammenschluss) mit Zentrale in Dortmund
1905
Erste Generalversammlung in Dortmund
1907
Zweite Generalversammlung in Düsseldorf, Annahme der Satzungen für die Ortsgruppen und den Gesamtverein, damit Konstitution des Gesamtvereins
1907 - 1912
Domkapitular Richard Heinekamp, Paderborn, Geistlicher Beirat
1912 - 1939
Prälat Christian Bartels, Paderborn, Geistlicher Beirat
1916 - 1958
Elisabeth Zillken, Dortmund erste Generalsekretärin des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder
1917
Gründung der Fürsorgerinnenschule in Dortmund, der heutigen Anna-Zillken-Berufskollegs, durch Agnes Neuhaus 1917 Korrespondenzblatt 1917, Nr. 1
1919
Agnes Neuhaus' Wahl in die Nationalversammlung und später in den Reichstag. Wesentliche Einflussnahme von Agnes Neuhaus auf das 1922 verabschiedete Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG)
1925
1930 - 1933
Elisabeth Zillken, Abgeordnete im Deutschen Reichstag
1933 - 1945
Massive Einschränkung der Arbeit und Verfolgung durch die NS-Behörden,
Verbot der Adoptionsvermittlung (1939)
1939 - 1962
Domkapitular Dr. Alois Braekling, Paderborn, Geistlicher Beirat
1944
Tod von Agnes Neuhaus
1944 - 1950
Elisabeth Zillken, Generalsekretärin und Vorsitzende des Gesamtvereins
1950 - 1953
Johanna Schwering, Hamm, Vorsitzende des Gesamtvereins
1953 - 1971
Elisabeth Zillken, Vorsitzende des Gesamtvereins (gleichzeitig Generalsekretärin bis 1958)
1958 - 1980
Dr. Else Mues, Dortmund, Generalsekretärin
1962 - 1993
Weihbischof Dr. Paul Nordhues, Paderborn, Geistlicher Beirat
1968
Namensänderung in Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)
1971 - 1985
Margarete Brede, Kiel, Vorsitzende des Gesamtvereins
1980 - 1992
Dr. Monika Pankoke-Schenk, Moers, Generalsekretärin
1980 -1997
Felicitas Drummen, Stolberg, Vorsitzende des Gesamtvereins
ab 1992
Annelie Windheuser, Münster, Generalsekretärin
ab 1993
Weihbischof Dr. Josef Voß, Münster, Geistlicher Beirat
ab 1997
Maria Elisabeth Thoma, Neuss, Vorsitzende des Gesamtvereins
1998
Verabschiedung neuer Satzungen für Ortsvereine und Gesamtverein
1999
100jähriges Jubiläum des Gesamtvereins
Das Buch zum 100jährigen Jubiläum des SkF
2000
Ortsvereine: 190
Ordentliche und fördernde Mitglieder: rund 9.000
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen ohne Mitgliedschaft: rund 3.000
Berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: rund 5.000
ab 2004
Gaby Hagmans, Generalsekretärin
Portrait Agnes Neuhaus
"Es gibt keine hoffnungslosen Fälle"
Vor 150 Jahren wurde die SkF-Gründerin Agnes Neuhaus geboren.
Agnes Neuhaus, Verbandsgründerin des Sozialdienst katholischer Frauen, war eine außerordentlich interessante Frau des ausgehenden 19. Jahrhunderts, die auch gleichzeitig für den Aufbruch von Frauen in die Moderne stand. Sie wurde 1854 in Dortmund als Tochter des geheimen Sanitätsrats Dr. Franz Morsbach und seiner Frau Florentine, geb. Riesberg, geboren. Ihr Vater hatte eine Reihe wichtiger politischer Ämter in Dortmund inne. Er war Vorsitzender des örtlichen Ärztevereins, Präsident der Ärztekammer des Regierungsbezirks Arnsberg und der Provinz Westfalen. Er war lange Jahre Stadtverordneter, später auch Stadtverordneten-Vorsteher in Dortmund und Aufsichtsratsmitglied der Harpener Bergbaugesellschaft, er hatte somit eine Reihe wichtiger standes- und allgemeinpolitischer Ämter inne. Zu vermuten ist, dass sowohl ihr Vater wie auch ihre Mutter hinsichtlich der Verbandsgründung und auch für ihre spätere politische Karriere Vorbildfunktion hatten. Agnes Neuhauss' Mutter Florentine, geb. Riesberg, war lange Zeit eine bekannte Privatlehrerin für Französisch in Dortmund, sie hatte also in der damaligen Zeit einen anerkannten Erwerbsberuf. Das Stundengeben stellte sie erst nach der Geburt des dritten Kindes ein. Sie leitete einen katholischen Frauenverein, gründete einen Wöchnerinnenverein und war außerdem Vorsitzende des städtischen Kinderpflegevereins. Darüber hinaus organisierte sie einen Sonntagsunterricht zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen.
Der hier sehr kurz beschriebene familiäre Hintergrund zeigt, dass das spätere soziale Engagement von Agnes Neuhaus starke familiäre Wurzeln hatte. Agnes Neuhaus hatte sieben Geschwister, entstammte also einer sehr großen Familie. Als Agnes Neuhaus zwölf Jahre alt war, kam sie in ein Mädchenpensionat in Haselünne, wo sie über zweieinhalb Jahre blieb, anschließend besuchte sie in ein französisches Pensionat. Ihr wurde also die damals für bürgerliche Frauen typische Ausbildung vermittelt.
Untypisch allerdings war eher, dass sie 1877 eine Ausbildung an der Musikhochschule in Berlin begann, die sie bei ihrem Vater nur schwer durchsetzen konnte. Sie lernte dann in Berlin den Gerichtsassessor Adolf Neuhaus aus Münster kenne, den sie 1878 heiratete. Die Familie lebte zunächst vier Jahre in Berlin, dort wurden auch ihr Sohn und ihre erste Tochter geboren. Danach wurde ihr Mann Amtsrichter in Gelsenkirchen, dort wurde die zweite Tochter geboren. Schließlich, ab 1890 lebte Familie Neuhaus in Dortmund, wo Adolf Neuhaus Amtsrichter, und damit auch Vormundschaftsrichter, war. Das Leben der Familie änderte sich im Jahre 1899 sehr, als Agnes Neuhaus mit der Fürsorgearbeit begann.
Anlass für die Konfrontation mit sozialem Elend war die Bekanntschaft mit dem damals neu nach Dortmund gekommenen Stadtrat Dr. Henrici, der für die Bereiche Armenverwaltung und Gemeindewaisenrat zuständig war. Dieser Stadtrat wollte speziell Frauen in die sich damals erst langsam entwickelnde und natürlich auch ehrenamtliche soziale Arbeit mit einbeziehen, ein für die damalige Zeit äußerst innovatives Anliegen. Ihr erster "Fall" führte sie in die Geschlechtskrankenstation eines Dortmunder Krankenhauses, wo sie für die Betreuung einer erkrankten Frau zuständig war. Das, was sie dort an Elend wahrnahm und erfuhr, beeindruckte sie zutiefst und war letztlich auch der Auslöser, sicher nicht die alleinige Ursache, der dann zur Vereinsgründung des damaligen "Vereins vom guten Hirten" im Jahre 1899 beitrug.
Zu kurz gegriffen wäre sicherlich, wenn die Gründung des Vereins nur im Kontext der individuellen Erfahrungen von Agnes Neuhaus gesehen würde. Erinnert sei daran, dass das ausgehende 19. Jahrhundert und der Beginn des 20. Jahrhunderts von der sozialen Frage, die sich aus der Industrialisierung und der Verarmung breiter Bevölkerungsschichten ergab, geprägt wurde, und dass es eine Vielzahl von politischen und kirchlichen Bestrebungen zur Problemlösung gab. 1891 hatte Leo XIII. seine große Sozialenzyklika ‚Rerum Novarum', in der auch der Arbeiterschaft ein Recht auf eigenen Besitz zugestanden wurde, erlassen. Es hatte die Bismarcksche Sozialgesetzgebung gegeben. In diesem Kontext gründete Agnes Neuhaus den Verein vom guten Hirten, der dann 1903, um sich von den gleichnamigen Klöstern abzugrenzen und um die Aufgaben des Vereins in Anlehnung an den Namen und die Funktion des preußischen Fürsorgeerziehungsgesetzes zu verdeutlichen, in "Katholischer Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder" unbenannt wurde.
Die Umstände der ersten Arbeit, nämlich die Vermittlung von ‚sittlich gefährdeten' Mädchen entweder zu ihren Angehörigen oder in die "Klöster vom guten Hirten" beschreibt Agnes Neuhaus generell so:
"Der Umstand, dass dieser erste Schritt in der Arbeit auf Anregung eines Stadtrates erfolgte, der sich dann dauernd für das Werk interessierte, hatte zur Folge, dass wir von vornherein in enger Verbindung mit der Stadtverwaltung und den engen persönlichen Beziehungen zum Vormundschaftsrichter standen. Ihnen verdanken wir es, dass wir unsere Arbeit von vornherein auf die feste Grundlage des Gesetzes stellten. Diese beiden Seiten der Arbeit: enger Anschluss an die Kommunalbehörden, Arbeiten auf gesetzlicher Grundlage, sind von Anfang an bis heute charakteristische Merkmale unseres Vereins geblieben." (Agnes Neuhaus, aus der Geschichte des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder, Dortmund, Erstdruck 1925, Neudruck 1969, S. 10)
Der Grund dafür, einen Verein zu gründen, war ein sehr praktischer: "Wir beschlossen deshalb, einen Verein zu gründen, um zahlende Mitglieder zu bekommen, weiter haben wir uns nichts dabei gedacht." (S. 11)
Bedeutsam im Zusammenhang mit der Vereinsgründung ist etwas, das sie auch als Hauptmoment ihres Handelns sah. Sie betrachtete die Fürsorgearbeit von Anfang an als apostolische, als seelsorgerliche Aufgabe an den gefährdeten Frauen und Mädchen. Neben dieser integralistischen Sichtweise der "Rettung der Seelen" gab es eine weitere im Fürsorgekonzept von Agnes Neuhaus, die auf der Grundlage eines ‚paulinischen Verständnisses der Nächstenliebe' einen geradezu modernen milieutheoretischen Ansatz zum Inhalt hatte. Dieser lief darauf hinaus, die ungünstigen Lebensumstände von gefährdeten Frauen und Mädchen in Betracht zu ziehen und die Unterscheidung von würdigen und unwürdigen Armen, die um die Jahrhundertwende sehr stark verbreitet war, abzulehnen. Somit wurde der Anlass zu Hilfen unabhängig von der Einstellung der Hilfebedürftigen.
Relativ früh, nämlich um 1906, begann der Verein Vormundschaften über die von ihm betreuten Kinder zu übernehmen. Agnes Neuhaus setzte sich stark für die organisierte Einzelvormundschaft ein, die zum Ziel hatte, die institutionelle Vormundschaft zu ergänzen.
Bald kamen als Arbeitsgebiete die Vermittlung von Pflegestellen für nichteheliche Kinder dazu, aus der heraus sich dann auch das Arbeitsfeld Adoptionsvermittlung ergab.
Die Entwicklung des SkF ist natürlich immer wieder stark verwoben mit der Persönlichkeit Agnes Neuhaus, ohne deren unermüdliche, später dann auch politische Aktivitäten, der Verein seine Entwicklung nicht hätte nehmen können.
Agnes Neuhaus wurde 1919 Mitglied der Zentrumsfraktion in der Weimarer Nationalversammlung für den Bereich Westfalen-Süd. Sie gehörte zu den ersten fünf weiblichen Abgeordneten des Zentrums im Reichstag. Auch als der Frauenanteil im Zentrum noch schrumpfte, konnte Agnes Neuhaus für den Fürsorgeverein ihr Mandat bis 1930 verteidigen. Als Reichstagsabgeordnete hatte Agnes Neuhaus - und damit natürlich auch der Katholische Fürsorgeverein - eine maßgeblichen Einfluss auf das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG). Agnes Neuhaus war sozusagen die Fachfrau ihrer Fraktion für die Sozialgesetzgebung, sie setze sich vehement für das Subsidiaritätsprinzip in der Reichsjugendwohlfahrt ein. Ihr gelang es - auch weil sie mit Marie Juchacz, der Gründerin der AWO, ein gutes Verhältnis verband - die freie Wohlfahrtspflege gleichberechtigt neben die öffentliche Wohlfahrt zu stellen.
In der Weimarer Republik wuchs der Verband weiter. Ende 1924 bestanden 150 Ortsgruppen. Ende 1920 verfügten die Vereine über 43 Heime, 1930 waren es 126. 1931 arbeiteten mehr als 200 Berufskräfte in etwa 100 Ortsvereinen.
Agnes Neuhaus war nicht nur Parlamentsabgeordnete, sie war darüber hinaus Vorstandsmitglied des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, gründete den Katholischen Deutschen Frauenbund mit, war Vorstandsmitglied des Allgemeinen Fürsorgeerziehungstages und des Deutschen Caritasverbandes. Sie nahm also über ihre politische Tätigkeit hinaus auch sozialpolitischen Einfluss in einer Vielzahl von Gremien.
Die Jahre 1933 bis 1945 waren für den Katholischen Fürsorgeverein sehr schwierige. Es kam zu einer Gleichschaltung der Jugendämter, die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt übernahm Delegationsaufgaben und versuchte, die anderen Verbände zu verdrängen. Die konfessionellen Verbände sollten sich um ‚erbkranke' und ‚asoziale' Jugendliche kümmern. Der Katholische Fürsorgeverein und der Deutsche Caritasverband versuchten, sich gegen die Monopolisierung zur Wehr zu setzen. Zunächst konnten viele Vereine relativ unbehelligt weiterarbeiten, auch weil die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt unter Personalmangel litt und viele Aufgaben nicht übernehmen konnte. Die stärksten Einbrüche in den Aufgabenfeldern gab es in den katholischen Gebieten (Düsseldorf, Essen, Köln, Aachen, Westfalen-Nord, Baden, Koblenz, Trier, Münster).
Zum Verbot der Adoptionsvermittlung kam es 1939, gleichzeitig zu Durchsuchungen bei Ortsvereinen und Zentrale mit dem Zweck, die Einhaltung des Verbots zu überprüfen.
Zum Rückgang der Arbeit der Ortsvereine ein quantitatives Beispiel: 1933 hatten die Ortsvereine 43.672 Mündel und 22.930 Vormünder. 1942 waren es noch 14.720 Mündel und 8.500 Vormünder. Dieses Beispiel zeigt einerseits den Rückgang der Arbeit, andererseits aber auch, dass die Arbeit nicht ganz zum Erliegen kam.
Ab 1935 war die Behandlung politischer Fragen in kirchlichen Presseorganen verboten. Verbandszeitschriften, wie unser Korrespondenzblatt, mussten sich auch Angelegenheiten des Vereins beschränken. Seit 1937 gab es eine Papierbeschränkung, das Korrespondenzblatt musste 1939 eingestellt werden und erschien zehn Jahre nicht.
Agnes Neuhaus starb, 90 Jahre alt, 1944 in Soest. Ihr Grab ist auf dem Dortmunder Ostfriedhof.