Handeln für die Zukunft
Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von einem bis drei Jahre, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Angebot muss eine Innovation für den Ortsverein sein
- Übernahme von in anderen Ortsvereinen bewährten Angeboten
- Reaktion auf örtliche Bedarfe
- Förderung von ehrenamtlichem Engagement, insbesondere
- Frauenprojekte und interkulturelle Projekte und Angebote
- Fachliche Ausrichtung der Projekte
- Exemplarischer oder Modellcharakter für andere Ortsvereine
Gefördert werden/wurden zum Beispiel:
- FrauenCafé "Frauen im Umbruch
- "Hallo - seht ihr mich - Bearbeitung von Trennungskonflikten von hochstrittigen Eltern im Interesse der Kinder
- Inklusive Familienbetreuung
- Zeitlich begrenzte Fallverantwortung und Assistenz
Angesichts der Coronakrise erfolgt 2020 eine Sonderausschüttung in Höhe von 110.000 € für kürzere Projekte, die eine durch die Beschränkungen im Rahmen der Krise aufgetretene Notlage lindern oder die weitere Erbringung von Dienstleistungen durch deren Anpassung an die Lage gewährleisten.
"Ich bedanke mich ganz herzlich auch im Namen der Mitarbeitenden, Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen für die großzügige Unterstützung.
Zusammen mit dem großen Beschaffungs-Engagement und der aufmerksamen Marktbeobachtung unseres externen EDV-Fachmanns konnten wir relativ zeitnah für eine gute Homeschooling-Ausstattung sorgen.
Die Möglichkeit, einen Erlebnispädagogen zu engagieren erleichterte es unseren Kindern und Jugendlichen, mit den zum Teil massiven Kontakteinschränkungen gut umzugehen."
Thomas Burger, Geschäftsführer SkF Heidelberg